Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.1959 - I C 215.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,785
BVerwG, 14.07.1959 - I C 215.55 (https://dejure.org/1959,785)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1959 - I C 215.55 (https://dejure.org/1959,785)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1959 - I C 215.55 (https://dejure.org/1959,785)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DVBl 1960, 533
  • BB 1959, 1187
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    Entgegen der im Urteil des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (BB 1959, S. 1187) vertretenen Meinung sei für das Verbot der Außenwerbung aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs die Straßenverkehrs-Ordnung nicht ausschließlich maßgebend.

    Das sei seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1959 - 1 C 215.55 - ständige Verwaltungsrechtsprechung.

    a) Die Beschwerdeführerin beruft sich für die gegenteilige Auffassung in Übereinstimmung mit dem bereits genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1959, a.a.O., auf § 45 StVO a. F. Nach dieser Vorschrift enthält die Straßenverkehrs-Ordnung im Zusammenhang mit hier nicht interessierenden Vorschriften "die ausschließliche Regelung des Straßenverkehrs".

  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 146.65

    Beseitigung von Werbeanlagen - Außenwerbung an Bundesfernstraßen als Annex des

    Der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (BB 1959, 1187 = VRS 17, 239), für ein Verbot von Anlagen der Außenwerbung aus verkehrspolizeilichen Gründen sei ausschließlich die Straßenverkehrs-Ordnung als Bundesrecht maßgebend, könne nicht gefolgt werden.

    Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, daß für das Verbot von Anlagen der Außenwerbung aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs - entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (BB 1959, 1187 = GewArch. 59, 143 = VRS 17, 239) vertretenen Meinung - die Straßenverkehrsordnung als Bundesrecht nicht ausschließlich maßgebend ist.

    Der erkennende Senat weicht damit von dem Urteil des I. Senats vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - ab.

  • BVerwG, 13.12.1967 - IV C 145.65

    Verletzung des § 3 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch das

    Der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (BB 1959, 1187 = VRS 17, 239), für ein Verbot von Anlagen der Außenwerbung aus verkehrspolizeilichen Gründen sei ausschließlich die Straßenverkehrs-Ordnung als Bundesrecht maßgebend, könne nicht gefolgt werden.

    Wie der Senat im einzelnen im Urteil vom heutigen Tage - BVerwG IV C 146.65 - dargelegt hat, kann die Auffassung des Berufungsgerichts nicht beanstandet werden, für das Verbot von Anlagen der Außenwerbung aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs sei - entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht in seinemUrteil vom 14. Juli 1959 - BVerwG I C 215.55 - (BB 1959, 1187 - GewArch. 59, 143 = VRS 17, 239) vertretenen Meinung - die Straßenverkehrsordnung als Bundesrecht nicht ausschließlich maßgebend.

  • OVG Saarland, 19.02.1971 - II R 68/70

    Zulässigkeit der Anbringung einer Werbetafel auf dem Träger einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht